Hast du schon einmal versucht, am Wochenende zu bohren und bist dabei auf das wütende Klopfen deiner Nachbarn gestoßen? Der Samstagmorgen ist da, und endlich hast du Zeit, all die Dinge zu erledigen, die während der Woche liegen geblieben sind: Das Bild muss an die Wand, das Bücherregal soll aufgebaut und der Schuppen im Garten repariert werden.
Doch bevor der Bohrer das Haus zum Vibrieren bringt, solltest du sicherstellen, dass du dabei keinen Nachbarschaftsstreit riskierst. In diesem Ratgeber erfährst du, wann du den Bohrer lieber ruhen lassen solltest und was das Gesetz dazu sagt.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Was spricht für Bohren am Wochenende?
- 3 Alternativen zum Bohren zur Lärmminderung
- 4 Der Bohrer als Ruhestörer
- 5 Ruhezeiten beachten
- 6 Tipps zur Auswahl leiser Bohrmaschinen
- 7 Was spricht das Gesetz?
- 8 Wann darf am Wochenende offiziell gebohrt werden?
- 9 Tipps zur Lärmminderung beim Bohren im Haushalt
- 10 Ein Bohrer – verschiedene Rechtslagen
- 11 Gibt es gesetzliche Urteile?
- 12 Welche Konsequenzen drohen Bohr-Sündern?
- 13 Auf gute Nachbarschaft
- 14 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Beachte immer die geltenden Ruhezeiten, um Lärmbelästigung zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen zu umgehen.
- Nutze leisere Bohrmaschinen und alternative Befestigungsmethoden, um den Lärm beim Heimwerken zu reduzieren.
- Rücksichtnahme und Kommunikation mit den Nachbarn können dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und eine gute Nachbarschaft zu pflegen.
Was spricht für Bohren am Wochenende?
Unter der Woche ist der Alltag der meisten berufstätigen Heimwerker mit anderen Verpflichtungen ausgefüllt. Am Wochenende bleibt dann endlich Zeit für Verschönerungsarbeiten und fällige Reparaturen. Daher ist es keine Seltenheit, dass die sonntägliche Ruhe durch Lärm und Bohrgeräusche gestört wird. Dabei sind Streitigkeiten unter Nachbarn beinahe vorprogrammiert.
Alternativen zum Bohren zur Lärmminderung
Bohren ist eine laute Tätigkeit, die besonders an Wochenenden zu Konflikten führen kann, wenn Nachbarn Ruhe suchen. Glücklicherweise gibt es mehrere effiziente Alternativen, die es ermöglichen, Gegenstände zu befestigen, ohne Löcher zu bohren.
- Klebebefestigungen für Wände: Eine ausgezeichnete Möglichkeit, um Bilder, leichte Spiegel oder andere leichtere Gegenstände aufzuhängen. Klebehaken sind einfach zu installieren, erfordern kein Werkzeug und können spurlos entfernt werden, was sie ideal für Mieter oder Hausbesitzer macht, die Bohren vermeiden möchten. Achten Sie darauf, eine hochwertige Klebebefestigung zu wählen, die das Gewicht des zu befestigenden Objekts tragen kann.
- Montage-Klebeband: Dieses doppelseitige Klebeband ist extrem widerstandsfähig und kann beträchtliches Gewicht tragen. Es eignet sich hervorragend zum Aufhängen von Bildern, kleinen Regalen oder Dekorationen. Allerdings funktioniert diese Methode am besten auf glatten Oberflächen wie Fliesen oder Gipswänden und ist möglicherweise nicht für besonders schwere Gegenstände geeignet.
- Bilderleistenstreifen: Diese speziell zum Aufhängen von Bildern entwickelten Streifen bieten eine Lösung ohne Bohren. Sie sind in verschiedenen Größen und Belastbarkeitsstufen erhältlich, sodass Sie die beste Option je nach Gewicht des Objekts wählen können. Außerdem lassen sie sich leicht entfernen, ohne die Wand zu beschädigen.
Der Bohrer als Ruhestörer
Bohrgeräusche können nerven, erinnern an den letzten Zahnarztbesuch oder stören einfach, wo sie nicht hingehören. Durch Bohrgeräusche entsteht eine Schallimmission, welche in Dezibel gemessen wird. Auf Lärmbelastungen reagiert jeder Mensch unterschiedlich. Wir sind nicht nur einfach genervt, sondern können auch unter Schlafstörungen leiden oder sogar bleibende Hörschäden davon tragen. Ab einem Wert von etwa 80 Dezibel können gesundheitliche Schäden auftreten. Ganz automatisch halten wir uns bei einem Wert von 130 Dezibel die Ohren zu, denn dann ist die absolute Schmerzgrenze erreicht. Wer einer Lärmbelastung von 150 Dezibel ausgesetzt ist, wird binnen Sekunden Hörschäden erleiden, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen.
Auch der Lärmpegel an einem vermeintlich ruhigen Wochenende lässt sich messen. In einer Wohnung mit normalen Wohngeräuschen, Gesprächen und einem auf Zimmerlautstärke eingestellten Fernseher liegt dieser bei etwa 55 Dezibel. Der Lärm, den eine Bohrmaschine hervorruft bewegt sich, abhängig von den Bohrerarten , schätzungsweise zwischen 60 und 70 Dezibel und kommt damit in etwa der Lärmbelastung durch den Rasenmäher gleich.
Getoppt wird diese Lärmkulisse vom Presslufthammer, der etwa 80 Dezibel misst. Wer die Motorsäge am Wochenende anstellt, erzeugt eine Lärmbelastung von 110 Dezibel.
Zählt die Bohrmaschine vielleicht unter der Woche beinahe zu den gewohnten Alltagsgeräuschen, wirkt der Betrieb am Wochenende eindeutig ruhestörend.
Besondere Ruhezeiten sind:
- Mittagszeit
- Nacht
- Feiertage
- Sonntage
Ruhezeiten beachten
In Wohnsiedlungen gelten feste Ruhezeiten. Diese sind in den Satzungen der Städte und Gemeinden festgeschrieben und können auch von Wohngemeinschaften individuell geregelt werden. Haben Sie eine Wohnung oder ein Haus gemietet, ist die Hausordnung Anlage des Mietvertrages. Dort sind die Ruhezeiten, welche beachtet werden sollten, ebenfalls aufgeführt.
Keinesfalls zur Bohrmaschine gegriffen werden sollte zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens. Dann herrscht Nachtruhe – und zwar nicht nur am Wochenende. Auch an Werktagen ist der Betrieb von Bohrmaschinen und anderen ruhestörenden Gerätschaften während dieser Zeitspanne untersagt.
Die Zeiten der Mittagsruhe sind örtlich unterschiedlich definiert. Ruhezeiten erstrecken sich hier auf die Zeitspanne zwischen 12 und 15 Uhr. Hierbei gelten die örtlichen Satzungen, wo sich Ausnahmeregelungen für Kur- und Erholungsorte finden lassen oder auch Sonderregelungen für das unmittelbare Umfeld von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen Berücksichtigung finden.
Wer sich nicht an die Vorgaben der städtischen Satzungen hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und damit einen Verstoß gegen das geltende Recht. Gleiches liegt vor, wenn die in der Hausordnung vereinbarten Punkte nicht eingehalten werden.
In Mietshäusern ist es allgemein üblich, den Lärmpegel zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens, sowie zwischen 13 und 15 Uhr am Nachmittag auf Zimmerlautstärke herunterzufahren. Während ab 7 Uhr am Morgen Staubsauger oder Waschmaschine betrieben werden dürfen, sind die Mieter angehalten, Bohrmaschinen erst ab 9 Uhr in Gang zu setzen. Weiterhin sollen laute Reparaturarbeiten im Freien ab 20 Uhr abends eingestellt werden.
Tipps zur Auswahl leiser Bohrmaschinen
Wenn Sie am Wochenende bohren müssen und den Lärm reduzieren möchten, ist die Wahl der richtigen Bohrmaschine entscheidend. Derzeit gibt es auf dem Markt Modelle, die so konzipiert sind, dass sie leiser sind, ohne dabei an Leistung einzubüßen.
- Leise Bohrmaschinen: Diese Bohrmaschinen sind aus Materialien gefertigt, die den beim Gebrauch entstehenden Lärm reduzieren. Viele dieser Modelle sind zudem mit fortschrittlichen Motoren ausgestattet, die Vibrationen verringern, was nicht nur den Lärm reduziert, sondern auch die Präzision verbessert. Bekannte Marken in Deutschland wie Bosch und Makita bieten leise Bohrmaschinen an. Diese Modelle erzeugen oft zwischen 70 und 80 Dezibel, was deutlich weniger ist als die traditionellen Modelle, die über 90 Dezibel hinausgehen können.
- Vergleich leiser Modelle: Bei Rosentaler Schrauben finden Sie eine Auswahl an Bohrmaschinen, die speziell dafür entwickelt wurden, Lärm zu minimieren. Beispielsweise ist der Bosch GSB 13 RE eine beliebte Wahl mit einer Leistung von 600 W und einem effizienten Lärmschutzsystem. Ebenso ist der Makita HP1631 eine ausgezeichnete Option mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis und einem reduzierten Geräuschpegel.
- Wartung zur Lärmreduzierung: Eine gut gewartete Bohrmaschine funktioniert leiser. Reinigen Sie regelmäßig die Bohrer und Zahnräder, um die Ansammlung von Staub oder Rückständen zu verhindern, die zusätzliche Vibrationen verursachen könnten. Stellen Sie zudem sicher, dass alle beweglichen Teile gut geschmiert sind, um Reibung und damit den Lärm zu reduzieren.
Was spricht das Gesetz?
Die allgemeine Gesetzeslage mag vielleicht überraschen, denn die Lärmbelästigung ist dort nicht eindeutig geregelt. Sie werden also auch keinen speziellen Gesetzestext finden, der Ihnen am Sonntag das Bohren untersagt. Bei näherem Studium der Gesetzeslage findet sich in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, kurz 32. BlmSchV, eine Eintragung, welche im Freien den Einsatz von Bohrmaschinen an Sonntagen untersagt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1).
Auch im Landesimmissionsschutzgesetz ist kein entsprechender Eintrag zu finden. Entsprechende Gesetze existieren zudem nicht für jedes Bundesland. Allein das Land Berlin verbietet in § 4 des Immissionsschutzgesetzes eine ruhestörende Lärmverursachung an Sonn- und Feiertagen.
Die fehlende gesetzliche Regelung ist jedoch nicht automatisch ein Freibrief für das Bohren am Wochenende. Bindend sind ganz einfach die Hausordnungen und die Vorgaben der Städte und Gemeinden. Dabei kann es zu Abweichungen zwischen den festgelegten Ruhezeiten kommen. Unabhängig davon ist der komplette Sonntag als Ruhetag anzusehen. Die Geräuschkulisse sollte an diesem Tag die normale Zimmerlautstärke nicht überschreiten.
Bohrgeräusche fallen sicher nicht darunter und sind meist im gesamten Haus deutlich zu vernehmen. Daher sollte an Sonn- und Feiertagen nicht gebohrt werden.
Wann darf am Wochenende offiziell gebohrt werden?
Für anfallende Bohrarbeiten sollten Sie sich den Samstag vormerken. Ab 9 Uhr morgens dürfte es keine Probleme geben, die Bohrmaschine in Betrieb zu nehmen. Während der Mittagszeit bleibt das Gerät besser aus. Ab 15 Uhr können Sie dann noch bis etwa 19 Uhr anfallende Arbeiten erledigen.
Allgemein werden Montag bis Samstag in Deutschland als Werktage gezählt. Dies verschafft dem Heimwerker die Möglichkeit, auch am Wochenende zur Bohrmaschine zu greifen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen oder gar gegen bestehendes Recht zu verstoßen. Der Sonntag gilt weiterhin als Ruhetag – auch für die Bohrmaschine.
Tipps zur Lärmminderung beim Bohren im Haushalt
Wenn Sie am Wochenende in Ihrem Zuhause bohren müssen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Lärm zu minimieren, besonders wenn Sie in einer Wohnung oder in einer lärmempfindlichen Gegend leben.
- Schallabsorberplatten: Schallabsorberplatten sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, um Lärm in kleinen Räumen zu reduzieren. Indem Sie diese Platten in den Wänden in der Nähe des Arbeitsbereichs anbringen, können Sie einen erheblichen Teil des Schalls absorbieren und verhindern, dass er sich in andere Teile des Hauses ausbreitet. Diese Platten sind auch nützlich, wenn Sie in einem Raum arbeiten, der stark schallt.
- Teppiche und Kissen unter dem Arbeitsbereich: Das Platzieren von dicken Teppichen oder Kissen unter dem Arbeitsbereich kann dazu beitragen, die beim Bohren entstehenden Vibrationen zu dämpfen. Dieser einfache Trick kann den Lärm erheblich reduzieren, besonders auf Holzböden oder Fliesen.
- Temporäre Lärmschutzbarrieren: Wenn Sie in einer Wand bohren müssen, die an einen benachbarten Raum grenzt, sollten Sie eine temporäre Lärmschutzbarriere wie einen schweren Vorhang oder eine isolierende Decke in Erwägung ziehen. Diese Barrieren können den Lärm teilweise blockieren, was die Belästigung der Bewohner des angrenzenden Raums verringert.
Mit diesen Tipps und Werkzeugen kann das Bohren am Wochenende für Sie und Ihre Nachbarn erträglicher gestaltet werden. Denken Sie daran, stets die lokalen Vorschriften bezüglich der Arbeitszeiten zu beachten und sicherzustellen, dass Sie die am besten geeigneten Werkzeuge verwenden, um den Lärm so gering wie möglich zu halten. Wenn Sie noch nicht die richtigen Werkzeuge haben, finden Sie bei Rosentaler Schrauben alles, was Sie benötigen, um effizient und leise zu arbeiten.
Ein Bohrer – verschiedene Rechtslagen
Je nachdem, wo Sie die Bohrmaschine in Betrieb nehmen, greifen unterschiedliche
Rechtslagen.
- Wer auf seinem eigenen Grund und Boden mit der Bohrmaschine hantiert, muss sich
an die in den Satzungen der Städte und Gemeinden genannten Ruhezeiten richten. - Greifen Mieter innerhalb des Wohnhauses zur Bohrmaschine, ist die Hausordnung
bindend. - Wer im Garten seines Mietshauses werkelt, sollte neben der privaten Hausordnung
auch Vorgaben der Städte und Gemeinden beachten.
Gibt es gesetzliche Urteile?
Soweit sollte es eigentlich nicht kommen, dennoch landen Nachbarschaftsstreitigkeiten häufig vor Gericht. Dabei geht es nicht selten um Ruhestörung durch diverse Lärmbelästigungen. So wurde beim Oberlandesgericht Braunschweig (WuM 1986, 353) entschieden, dass am Wochenende spezielle Ruhezeiten gelten.
Im konkreten Fall wurde hier festgelegt, dass samstags ab 19 Uhr kein Lärm mehr zu herrschen hat und sonntags ganztags für Ruhe zu sorgen ist.
Welche Konsequenzen drohen Bohr-Sündern?
Wird sonntags zur Bohrmaschine gegriffen, bleibt dies in einem Mietshaus nicht unbemerkt. Wird der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt, droht dem undisziplinierten Heimwerker eine Abmahnung. Wird er sich in Zukunft an die Vorgaben handeln, drohen ihm keine weiteren Folgen. Wegen eines einmaligen Vorfalls der Lärmbelästigung kann keine Kündigung ausgesprochen werden. Dies ist nicht rechtens und sicher auch nicht gerechtfertigt.
Auch wenn es von Seiten des Vermieters keine weitreichenden Folgen haben wird, kann das Bohren am Sonntag dennoch zum Problem werden. Fühlen sich Nachbarn gestört und sind so verärgert, dass sie eine Anzeige wegen Ruhestörung stellen, können die Verwaltungsbehörden Geldbußen in Höhe von maximal 5.000 Euro verhängen (§ 117 OwiG). In diesem Zusammenhang muss allerdings nachgewiesen werden, dass es zu einer Lärmbelästigung kam, welche die Anwohner erheblich belästigt, bis gesundheitlich beeinträchtigt hat.
Bohrarbeiten in Mietwohnungen sind kein Dauerzustand und meist relativ schnell abgeschlossen. Es handelt sich also in der Regel um zu verhandelnde Einzelfälle. Wird der Heimwerker dennoch zum Wiederholungstäter, hat der Vermieter theoretisch das Recht, dem Mieter zu kündigen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann nach §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB ausgesprochen werden, wenn es sich um eine nachhaltige Störung des Hausfriedens handelt. Dies dürfte kaum der Fall sein und einem stundenlangen Dauerbohren gleichkommen.
Eine ordentliche fristgerechte Kündigung kann nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB erfolgen, wenn ein schuldhaftes Handeln vorliegt. Dies könnte zum Beispiel eintreten, wenn der Mieter eine bereits erfolgte Abmahnung ignoriert und wiederholt am Sonntag zur Bohrmaschine greift. Entsteht dem Vermieter durch Bohren am Wochenende ein Vermögensschaden, muss der Heimwerker dafür aufkommen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich andere Mieter durch die Bohrgeräusche derart gestört fühlen, dass diese eine Mietminderung fordern und sich dabei auf § 536 BGB beziehen.
Auf gute Nachbarschaft
Stehen Bohrarbeiten am Wochenende an, sollten die Nachbarn vorab davon in Kenntnis gesetzt werden. Entschuldigt man sich vorab, werden in Ausnahmefällen häufig auch sonntägliche Ruhestörungen in Kauf genommen. Wer zum Beispiel im Garten an seiner Terrasse werkelt , kann nach abgeschlossenen Arbeiten eine gemeinschaftliche Grillparty in Aussicht stellen.
Denn oft stört nicht vordergründig der Lärm, sondern die Nachbarn betrachten Sie als rücksichtslos und unhöflich, wenn die Bohrmaschine ohne Vorwarnung angestellt wird. Ein Verstoß gegen die Hausordnung wird im Ausnahmefall sicher toleriert, wenn Sie in netten Worten auf die Störung und deren mögliche Dauer hinweisen. Damit können Sie die örtlichen Bestimmungen im Ausnahmefall umgehen, denn wo sich kein Kläger findet, dort erfolgt auch keine Klage. Vielleicht finden Sie im Gegenzug sogar einige helfende Hände, welche das Projekt schneller als gedacht zum Abschluss bringen.
Fazit
Egal, ob du ein Heimwerker-Profi bist oder gelegentlich ein paar Reparaturen am Wochenende erledigen möchtest, das Verstehen und Einhalten der Ruhezeiten kann dir viel Ärger ersparen. Mit ein wenig Rücksicht und den richtigen Werkzeugen kannst du auch an den Wochenenden effizient arbeiten, ohne dabei den Hausfrieden zu stören.
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Über mir ist ein neuer Mieter eingezogen er fängt immer Abend an seine Bohrmaschin in Betrieb zu nehmen einmal bohrte wieder einmal nach 22 Uhr daf bin ich zu ihm ihn und sagte er soll aufhören er sagte er müse seine Küche aufbauen Ich sagte mach das bitte tagsüber.Ein Wochenende später wieder das selbe bohren bis nach 22 Uhr. Was kann ich tun?
Wir sind als Mieter von der Howoge letztes Jahr übernommen worden. Eine Hausordnung wurde uns Mietern nicht gegeben. Vorher gehörten wir zur Allod. Nun sind zum Teil neue Mieter eingezogen. Thema ist jetzt Lämschutz.
Bohrarbeiten, Stemmarbeiten sind aktuell. Gerade bei großen Wohnungen gestalten neue Mieter ihr zu Hause um. Aber der Lärm ist nicht immer zu ertragen. Plattenbauten geben Krach gern weiter.
Samstags wird den ganzen Tag laut gewerkelt.
Können wir verlangen dass zwischen 13 und 15 Uhr und wenigstens ab 20;00 Ruhe eintritt?
Hier wohnen viele Ältere und Familien mit kleinen Kindern.